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Die bisherigen Arbeitsgerichte in Neunkirchen, in Saarbrücken und in Saarlouis werden mit Wirkung vom 1. April 2018 aufgehoben.
Die bei Wirksamwerden der Aufhebung der bisherigen Arbeitsgerichte in Neunkirchen, in Saarbrücken und in Saarlouis noch anhängigen Verfahren gehen mit dem Verfahrensstand, in dem sie sich befinden, auf das Arbeitsgericht Saarland über.
Die den bisherigen Arbeitsgerichten in Neunkirchen, in Saarbrücken und in Saarlouis zugewiesenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden mit Aufhebung dieser Arbeitsgerichte für den Rest ihrer Amtszeit dem Arbeitsgericht Saarland in Saarbrücken zugewiesen.