ArbGG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietVerfassung und Verfahren der Arbeitsgerichte§ 2 ArbGG SLGesetz Nr. 840 über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland Vom 15. Dezember 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1975 § 1§ 3 Leichte SpracheEinfache Sprache(1)Das Arbeitsgericht Saarland hat seinen Sitz in Saarbrücken.(2)Der Bezirk des Arbeitsgerichts Saarland umfasst das Gebiet des Saarlandes. § 1§ 3