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Die Finanzämter liefern monatlich die eingegangenen Beiträge an die Landeshauptkasse ab. Das Ministerium der Finanzen weist die Landeshauptkasse an, die insgesamt eingegangenen Beiträge unter Einbehaltung eines Verwaltungskostenbeitrags, der zwischen dem Ministerium der Finanzen und der Arbeitskammer vereinbart wird, jeweils monatlich der Arbeitskammer zu überweisen.