§ 15 Abs. 1 ArbKG SL 1992Gesetz Nr. 1290 über die Arbeitskammer des Saarlandes Vom 8. April 1992
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Arbeitskammer des Saarlandes von den in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern und…
§ 3 Abs. 2 ArbKBeitrV SLDie Arbeitskammer hat die Höhe der Beiträge im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen.
§ 5 Abs. 3 ArbKBeitrV SLHat der Arbeitgeber keine Betriebsstätte im Sinne des § 41 Abs. 2 EStG im Saarland, beschäftigt er aber Arbeitnehmer in Arbeitsstätten im Sinne des § 2 Abs. 2…
§ 3 Abs. 1 ArbKG SL 1992Gesetz Nr. 1290 über die Arbeitskammer des Saarlandes Vom 8. April 1992
Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören die im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an.
§ 2 Abs. 3 ArbKBeitrV SLBeitragspflichtig sind alle Arbeitnehmer, die in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigt sind, mit Ausnahme der Auszubildenden, Anlernlinge und…