Anlage 2 ArbMDFAngAusbV(zu § 3 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1213 - 1215)
§ 3 Abs. 2 Nr. 3 ArbMDFAngAusbVAusbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Dienstleistungen des Arbeitsmarktausgleichs und der sozialen Sicherung:
§ 1 ArbMDFAngAusbVStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und der Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen wird nach § 4 Absatz 1 des…