§ 20 Abs. 2 ArbnErfGIm übrigen bleibt die Behandlung technischer Verbesserungsvorschläge der Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung überlassen.
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 ArbnErfGSchutzrechtsanmeldung im Inland
wenn die Voraussetzungen des § 17 vorliegen.
§ 1 ArbnErfGAnwendungsbereich
Diesem Gesetz unterliegen die Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst, von Beamten und…
§ 35 Abs. 1 Nr. 2 ArbnErfGErfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens
wenn er es abgelehnt hat, sich auf das Verfahren vor der Schiedsstelle einzulassen;