Art. 2 SN-1480Vierte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Arbeitszeitverordnung
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Arbeitszeitverordnung in der vom In-Kraft-Treten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 3 SN-9747Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Arbeitszeitverordnung und der Sächsischen Jugendarbeitsschutzverordnung
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Arbeitszeitverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im…
Art. 3 SN-21092Dritte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Laufbahnverordnung und der Sächsischen Arbeitszeitverordnung in der vom 1. Dezember 2024 an…
Eingangsformel SeeAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Besatzungen von Schiffen und Booten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Auf Grund des § 15 Absatz 3a des Arbeitszeitgesetzes, der durch Artikel 15 des Gesetzes vom 25. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) eingefügt worden ist, verordnet das…