§ 2 Abs. 1 PostAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt 38,5 Stunden in der Woche. Wird der Dienst nicht in Wechselschicht geleistet, darf die tägliche Arbeitszeit…
§ 1 PostAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG
Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts…
§ 8 PostAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG
Wird Beamtinnen und Beamten nach § 4 Abs. 4 des Postpersonalrechtsgesetzes oder nach § 29 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes eine Tätigkeit bei einem anderen…
§ 1 Abs. 1 SächsAZVOSächsische Arbeitszeitverordnung
Die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beträgt im Durchschnitt wöchentlich 40 Stunden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf in einem…