Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Landesarchiv (Archivbenutzungsordnung - ArchBO) Vom 13. Dezember 2024
(1)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.
(2)
Gleichzeit tritt die Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Landesarchiv (Archivbenutzungsordnung - ArchBO] vom 10. Dezember 2001) außer Kraft.
§ 14 ArchBO
§ 14 ArchBOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen