Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Landesarchiv (Archivbenutzungsordnung - ArchBO) Vom 13. Dezember 2024
Die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie von Auslagen für die Benutzung des Landesarchivs richtet sich nach der Gebührenordnung für die Benutzung des Landesarchivs in der jeweils geltenden Fassung.
§ 13 ArchBO
§ 13 ArchBOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen