Gesetze
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Das Landesarchiv ist berechtigt, Archivgut sowie die dazugehörigen Findmittel unter Wahrung der schutzwürdigen Belange Betroffener zu veröffentlichen. § 6 Absatz 2 sowie § 7 Absatz 1 bis 4 gelten entsprechend.
Das Landesarchiv kann auf Grund von Vereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen privates Archivgut archivieren, soweit daran ein öffentliches Interesse…
Die Nutzung richtet sich nach den §§ 6 und 7 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Das Landesarchiv ist berechtigt, die Nutzung von Archivgut von der Vorlage eines auf die Nutzerin oder den Nutzer ausgestellten Nutzungsausweises abhängig zu…
Die Nutzung kann an Auflagen gebunden werden. Gesetzliche Zugangsrechte und Vereinbarungen mit Eigentümern privaten Archivguts bleiben unberührt. Die…
Nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 188), das zuletzt durch Gesetz vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 603)…
Das Landesarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut von Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes nach Maßgabe dieses Gesetzes zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.