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Die Träger der kommunalen Selbstverwaltung, deren Verbände sowie kommunale Stiftungen tragen dafür Sorge, ihr Archivgut in eigener Zuständigkeit zu archivieren.
Sie erfüllen diese Aufgaben durch
Errichtung und Unterhaltung eigener Archive oder Übertragung auf eine für Archivierungszwecke geschaffene Gemeinschaftseinrichtung oder
Übergabe ihres Archivguts zur Archivierung in einem anderen öffentlichen, nichtstaatlichen Archiv.
Im Rahmen der elektronischen Archivierung ist die Nutzung von Serviceleistungen nach Maßgabe von § 3 Absatz 4 zulässig.
Die Archive und Gemeinschaftseinrichtungen müssen archivfachlichen Anforderungen entsprechen, indem sie
hauptamtlich oder hauptberuflich von Personal betreut werden, das die Befähigung für eine Laufbahn des Archivdienstes besitzt oder sonst fachlich geeignet ist, oder
von einer Dienststelle fachlich beraten werden, bei der eine Archivarin oder ein Archivar mit der Befähigung für eine Laufbahn des Archivdienstes tätig ist.
Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, sind dem Archiv anzubieten.
Die kommunalen Archive können Unterlagen von anderen Stellen oder von natürlichen oder juristischen Personen übernehmen.
Archive sind Einrichtungen öffentlicher Stellen (öffentliche Archive) und anderer Träger. Für die hoheitlichen Aufgaben der in § 1 des Archivgesetzes…
Öffentliche Archive im Sinne des § 7 Abs. 3 Personenstandsgesetz sind die für kommunales Archivgut nach § 10 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung…
Soweit keine kommunalen Archive bestehen, sind Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, dem Landesarchiv zur Übernahme anzubieten. Das…
Nur sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht sichergestellt werden können und eine Vernichtung oder Zersplitterung der archivwürdigen Unterlagen drohen,…
Die jeweilige Katasterbehörde ist nach § 6 Absatz 4 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen berechtigt, die an das zuständige Archiv übergebenen Unterlagen (§ 25…
im Einvernehmen mit dem für das Archivwesen zuständigen Ministerium die Form und das Verfahren der Abgabe archivwürdiger Katasterdokumente und periodischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.