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Im Einzelnen sind vorgesehen:
Ausarbeitung einheitlicher Kassationsrichtlinien,
Nutzung moderner Informationstechnologien und ständiger Erfahrungsaustausch über Archivierung von EDV-Material und AV-Material,
Anlage einheitlich gestalteter Bestandsübersichten für das Landeshauptarchive Koblenz und das Landesarchiv Speyer sowie das Landesarchiv Saarbrücken,
Herausgabe gemeinsamer Veröffentlichungen und Durchführung gemeinsamer Archivprojekte, insbesondere Ausstellungen,
Errichtung einer gemeinsamen Werkstätte für schwierige Archivalrestaurierungsarbeiten und -reproduktionen,
Organisation von Zusammenkünften aller Archivare des öffentlichen und privaten Archivwesens der beiden Länder.
Eine Erweiterung des Rahmens der nach Absatz 1 beabsichtigten Maßnahmen bedarf jeweils einer entsprechenden Zusatzvereinbarung.