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Im programmlichen Bereich bestimmen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten zur Bündelung übergreifender journalistischer Themenbereiche für überregionale, nicht landesspezifische Sendungen und Teile solcher Sendungen federführende Anstalten (Kompetenzzentren). Bei der Berichterstattung über Ereignisse mit überregionaler Bedeutung arbeiten die Rundfunkanstalten arbeitsteilig zusammen. Die Zuständigkeiten des Programmdirektors für die gemeinsamen Angebote nach § 7 Abs. 1 Satz 4 bleibt unberührt.
Unter Berücksichtigung der programmlichen Federführungen im Sinne des Absatzes 1 schaffen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten in Themenbereichen, die aus journalistisch-redaktionellen Gründen dafür geeignet sind, gemeinsame modulare Inhaltedatenbanken, die eine kooperative Nutzung der eingestellten Sendungen und Teilen von Sendungen ermöglichen.
Unter Berücksichtigung der programmlichen Federführungen im Sinne des Absatzes 1 schaffen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten in…
Unter Berücksichtigung der programmlichen Federführungen im Sinne des Absatzes 1 schaffen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten in…
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten arbeiten bei der Erfüllung gemeinsamer oder gleichgelagerter Aufgaben, insbesondere im…
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und ZDF vereinbaren für die gemeinsamen Angebote nach den Absätzen 1 bis 3 jeweils eine…
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und ZDF vereinbaren für die gemeinsamen Angebote nach den Absätzen 1 bis 3 jeweils eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben 2.
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