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Zuständige Behörde im Sinne des § 7 Abs. 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Im Bereich der Bergaufsicht tritt an Stelle des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit das Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz*.