§ 1 ArbnUnterkGZustV SLVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer Vom 13. Februar 1974
Zuständige Behörde im Sinne des § 139b Abs. 6 der Gewerbeordnung ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Im Bereich der Bergaufsicht tritt an Stelle…
§ 2 ASiGZustV SLZuständige Behörde im Sinne des § 12 Abs. 1, 2, 3 und 4, des § 13 sowie des § 18 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte…
§ 1 ASiGZustV SLZuständige Behörde im Sinne des § 7 Abs. 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist das…
§ 3 Nr. 1 ArbSchGZustVOVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen (Arbeitsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung - ArbSchGZustVO) Vom 20. April 2016
das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, soweit es sich um Betriebe und Anlagen handelt, die der Bergaufsicht unterliegen, oder die…
§ 4 SächsImSchZuVOSächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung
In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Sächsische Oberbergamt die zuständige Behörde nach § 2 Nummer 2, 3 und 5 sowie § 3 Absatz 1 Nummer…