Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Vom 11. Juni 1974
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1974 in Kraft.
§ 5 ASiGZustV SL
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