§ 37b Abs. 2 ASOG BlnNutzungsbeschränkende Maßnahmen an gefährdeten Objekten
Die Allgemeinverfügung ist auf höchstens ein Jahr zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils höchstens ein Jahr ist zulässig, soweit die Voraussetzungen gemäß…
§ 15 Abs. 2 BDBOSGGesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Anordnungen nach Absatz 1 müssen auf den Zeitraum beschränkt werden, in dem die Gefahr andauert. Im Übrigen gelten die §§ 15 bis 20 des Bundespolizeigesetzes…
§ 6 Abs. 5 NRW-28295Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes
Bei Waffenverbotszonen im Sinne des § 42 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 bis 5 des Waffengesetzes ist darzulegen, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das…
Art. 1 Abs. 3 SN-12104Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze
Polizeiverordnungen nach Absatz 1 müssen mindestens einen Monat und dürfen höchstens ein Jahr gelten. Der Erlass einer erneuten Polizeiverordnung ist zulässig,…
§ 42 Abs. 5 WaffGWaffengesetz
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 und von Messern verbieten oder beschränken wenn Tatsachen…