§ 42 MTAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
Der mündliche Teil der staatlichen Prüfung ist bestanden, wenn alle Fachprüferinnen und Fachprüfer die in der mündlichen Prüfung erbrachte Prüfungsleistung mit…
§ 27 HebStPrVStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Der mündliche Teil der staatlichen Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mindestens mit „ausreichend“ benotet worden ist.
§ 46 ATA-OTA-APrVBestehen der staatlichen Prüfung
Die staatliche Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote des schriftlichen Teils, des mündlichen Teils und des praktischen Teils der Prüfung jeweils mindestens…
§ 102 Abs. 4 ATA-OTA-APrVBewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Nachprüfung
Der mündliche Teil der Nachprüfung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Fachprüferinnen und Fachprüfer den mündlichen Teil mit „bestanden“ bewerten.
§ 17 Abs. 4 ÜDStPrO SL 2018Verordnung - Ordnung der Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher Vom 16. April 2018
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn die Endnote für die mündliche Prüfung mindestens „ausreichend“ lautet, höchstens eine Aufgabe mit „mangelhaft“…