§ 86 Abs. 1 ATA-OTA-APrVBescheinigung
Der Person, die am Anpassungslehrgang teilgenommen hat, hat die Einrichtung, bei der die Person den Anpassungslehrgang absolviert hat, eine Bescheinigung…
§ 80 Abs. 2 ATA-OTA-APrVBescheinigung
Für die Bescheinigung ist das Muster der Anlage 11 zu verwenden.
§ 62 Abs. 2 ATA-OTA-APrVBescheinigung
Für die Bescheinigung ist das Muster der Anlage 9 zu verwenden.
§ 82 Abs. 5 ATA-OTA-APrVDurchführung des Anpassungslehrgangs
Der Anpassungslehrgang schließt mit einer Prüfung ab.
§ 81 Abs. 1 Nr. 2 ATA-OTA-APrVZiel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
zur Ausübung des Berufs der Operationstechnischen Assistentin oder des Operationstechnischen Assistenten.