§ 86 Abs. 2 ATA-OTA-APrVBescheinigung
Für die Bescheinigung ist das Muster der Anlage 12 zu verwenden.
§ 62 Abs. 2 ATA-OTA-APrVBescheinigung
Für die Bescheinigung ist das Muster der Anlage 9 zu verwenden.
§ 65 Abs. 2 ATA-OTA-APrVBescheinigung
Für die Bescheinigung ist das Muster der Anlage 10 zu verwenden.
§ 52 Abs. 1 Nr. 3 ATA-OTA-APrVErforderliche Unterlagen
eine Bescheinigung über die erworbene Berufsqualifikation, aus der sich ergibt, dass die Berufsqualifikation in dem Staat, in dem sie erworben worden ist,…
§ 56 Abs. 3 ATA-OTA-APrVEignungsprüfung als staatliche Prüfung
Soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Eignungsprüfung die §§ 21 bis 25 und 49 entsprechend.