§ 16 ATGVÜbergangsregelungen
Auslandstrennungsgeld für dienstliche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1, die bis zum Tag vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, wird nach den…
§ 17 Abs. 1 Nr. 4 SächsRKGSächsisches Reisekostengesetz
durch Rechtsverordnung für Abordnungen vom Inland in das Ausland, im Ausland und vom Ausland in das Inland Vorschriften über das Trennungsgeld zu erlassen,…
§ 2 Abs. 1 ATGVAnwendungsbereich, Zweck
Auslandstrennungsgeld wird aus Anlass von Umsetzungen, Abordnungen, Versetzungen und versetzungsgleichen Maßnahmen (§ 3 Absatz 2 des Bundesumzugskostengesetzes)…
§ 9 STGVVerordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen (Saarländische Trennungsgeldverordnung - STGV) Vom 22. Februar 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1978
In Fällen des § 1 Abs. 1 und 2 mit Auslandsbezug sind die für Beamte des Bundes jeweils geltenden Vorschriften [1] sinngemäß anzuwenden.