Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen (Saarländische Trennungsgeldverordnung - STGV) Vom 22. Februar 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1978
In Fällen des § 1 Abs. 1 und 2 mit Auslandsbezug sind die für Beamte des Bundes jeweils geltenden Vorschriften [1] sinngemäß anzuwenden.
§ 9 STGV
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