§ 7 GenTAnhVVerordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz
Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind im Erörterungstermin nicht zu behandeln; sie sind durch schriftlichen Bescheid auf den…
§ 15 9. BImSchVNeunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind im Erörterungstermin nicht zu behandeln; sie sind durch schriftlichen Bescheid auf den…
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 GenTAnhVVerordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz
ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
§ 10 Abs. 3 Nr. 3 NABEGNetzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen, oder
§ 73 Abs. 3 Nr. 4 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,