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An Gebühren sind zu erheben 1.für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte a)mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr100 Euro, b)mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr100 Euro,2.für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte a)für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten96 Euro, b)für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten93 Euro,3.für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung98 Euro,4.für die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte80 Euro,5.für die Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte70 Euro.
für die Erteilung einer ICT-Karte: 140 Euro,
Wird der Antrag auf Erteilung der Mobiler-ICT-Karte mindestens 20 Tage vor Beginn des Aufenthalts im Bundesgebiet gestellt und ist der Aufenthaltstitel des…
eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur…
Die Mitgliedstaaten können für die Bearbeitung von Anträgen gemäß dieser Richtlinie Gebühren erheben. Die Höhe der von einem Mitgliedstaat für die…
eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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