AusbFördTErlassZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 AusbFördTErlassZustV SLVerordnung über die Zuständigkeiten nach der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen Vom 26. Juli 1984 § 1Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 1