§ 79 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 22 AuslWBEntschGGesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Monats nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 10 EuAuslVwZ/AuskÜbkAGGesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 InvHSGGesetz über den Abschluß der Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.