§ 79 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Art 3 Abs. 1 EUAuslÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 27. September 1996 über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 10 AuslInvGGesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 EuAuslf/RHiÜbkGGesetz zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 22 AuslWBEntschGGesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Monats nach seiner Verkündung in Kraft.