§ 30 Abs. 1 Nr. 1 PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
entgegen § 6 Absatz 1, 2 oder 3 ein Fahrzeug gebraucht oder
§ 69 Abs. 1 Nr. 2 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
einer Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt,…
§ 68 Abs. 1 Nr. 2 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
entgegen § 3 Absatz 3 ein Tier oder eine Pflanze verwendet,
§ 32 Abs. 4 Nr. 1 PflVGGesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
§ 16 Abs. 2 Nr. 7 PflGesGGesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Verordnung (EU) 2017/625 im Bereich Pflanzengesundheit
entgegen Artikel 33 Absatz 2 Unterabsatz 1 eine Pflanze, ein Pflanzenerzeugnis oder einen dort genannten Gegenstand verbringt,