§ 18 AutomAusbVPrüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Automatendienstleistung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 9 Nr. 2 AutomAusbVPrüfungsbereiche von Teil 1
Automatenbewirtschaftung.
§ 12 Abs. 1 AutomAusbVInhalt von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
§ 8 Abs. 4 KfzMechaAusbV 2013Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
Für den Prüfungsbereich Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik bestehen folgende Vorgaben:
§ 19 Abs. 3 AutomAusbVPrüfungsbereich Automatenwirtschaft
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.