AutomAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietArbeitsrecht und Arbeitsschutz§ 9 AutomAusbVPrüfungsbereiche von Teil 1Verordnung über die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau · Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 § 8§ 10