§ 13 Nr. 3 AutomAusbVPrüfungsbereiche von Teil 2
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 9 Nr. 2 AutomAusbVPrüfungsbereiche von Teil 1
Automatenbewirtschaftung.
§ 12 Abs. 1 AutomAusbVInhalt von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
§ 11 AutoKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 16 Abs. 2 AutomAusbVPrüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.