AutoVwVerfDG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietAllgemeine innere Verwaltung§ 3 AutoVwVerfDG SLBerechtigung zum Abschluss öffentlich-rechtlicher VerträgeGesetz Nr. 1610 über die Beleihung zur Durchführung automatisierter Verwaltungsverfahren Vom 7. Februar 2007 § 2§ 4 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiZur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die eGo-Service-Saar GmbH öffentlich-rechtliche Verträge schließen. § 2§ 4