Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bundesagentur für Arbeit wird beauftragt, an der beruflichen Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern auf Anforderung des Trägers eines Aus- und Fortbildungsprogramms mitzuwirken
bei der Auswahl der Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsprogrammen,
bei der Aufstellung und Anpassung der individuellen Aus- und Fortbildungspläne mit dem Ziel einer angemessenen betrieblichen Aus- und Fortbildung,
bei der Vermittlung angemessener Fortbildungspraktika,
bei der Erbringung von zur Aus- und Fortbildung erforderlichen Geldleistungen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.