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Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts, aus dem die Gesamtnote mit Notenbezeichnung und Punktwert ersichtlich ist. Auf Antrag wird dem Prüfling von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts zusätzlich die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen bescheinigt. Eine Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts, aus dem die Gesamtnote…
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes, aus dem die Gesamtnote…
Wer die Aufstiegsprüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, aus dem die…
Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung händigt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein Prüfungszeugnis aus, das die Einzelnoten und das…
Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts erteilt allen Prüflingen, die die Prüfung bestanden haben, ein Zeugnis über das Ergebnis der Prüfung.
Die Prüfung ist durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts für nicht bestanden zu erklären, sobald
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.