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Die Ausbildung gliedert sich in fachwissenschaftliche und fachpraktische Studienzeiten. Die fachwissenschaftlichen Studienzeiten werden an der Hochschule im Studiengang Strafvollzug abgeleistet, die fachpraktischen Studienzeiten bei Justizvollzugsanstalten.
Die Ausbildung umfasst sechs Studienabschnitte. Reihenfolge und Dauer der Studienabschnitte werden wie folgt festgelegt:
praktische Einführung:1 Monat,
fachwissenschaftliches Studium I: 8 Monate,
fachpraktisches Studium I: 8 Monate,
fachwissenschaftliches Studium II: 7 Monate,
fachpraktisches Studium II: 9 Monate,
fachwissenschaftliches Studium III: 3 Monate.
Die fachwissenschaftlichen Studienzeiten werden durch die Studienordnung für den Studiengang Strafvollzug an der Hochschule geregelt.
Die fachpraktischen Studienzeiten werden durch den Ausbildungsplan und die Studienpläne für die fachpraktische Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Die Studienpläne erläutern Ausbildungsziel, Ausbildungsgegenstände und Ausbildungsmethoden. Die Einstellungsbehörde erstellt die Studienpläne unter Mitwirkung der Hochschule.
Die Studienordnung für den Fachbereich Strafvollzug und die Studienpläne für die fachpraktische Ausbildung sind aufeinander abzustimmen.
Der Ausbildung schließt sich ein zweimonatiger Prüfungszeitraum an.
Die Ausbildung umfasst fünf Studienabschnitte. Reihenfolge und Dauer der Studienabschnitte werden wie folgt festgelegt: Fachwissenschaftliches Studium I (Teil…
Einzelheiten zur Organisation der Lehrveranstaltungen sowie den Inhalten des Studiums sind in der Studienordnung geregelt. Den Studierenden muss hinreichend…
Der Vorbereitungsdienst umfasst fachwissenschaftliche Studienzeiten von 22 Monaten und fachpraktische Studienzeiten von 14 Monaten Dauer.
Die Ausbildung umfasst sechs Studienabschnitte. Reihenfolge und Dauer der Studienabschnitte werden wie folgt festgelegt: 1. praktische Einführung 1 Monat, 2.…
Die Einführungszeit gliedert sich wie folgt: erster Abschnitt (1. bis 4. Monat): vier Monate fachwissenschaftliches Studium I, zweiter Abschnitt (5. bis 13.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.