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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen; Änderung Neufassung vom 19. April 2004 (GV. NRW. S. 236) außer Kraft.
Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter, deren Ausbildung vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen hat, setzen ihren Vorbereitungsdienst nach den bisher geltenden Vorschriften fort. Dies gilt mit der Maßgabe, dass Abweichungen von der Gliederung und Gestaltung der Ausbildung im Sinne von § 8 der in Absatz 1 Satz 2 genannten Verordnung im Einvernehmen mit der Direktorin oder dem Direktor der Hochschule durch das für Justiz zuständige Ministerium bestimmt werden können. Für die Laufbahnprüfungen gelten ab Inkrafttreten dieser Verordnung die Vorschriften des 3. Teils.
Auszubildende oder Prüflinge, die sich am [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung] in der Ausbildung oder Prüfung befinden, beenden diese nach…
Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund der bis zum 31. Dezember 2028 geltenden Vorschriften dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden…
Für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte gemäß Absatz 1 findet diese Verordnung nach Maßgabe dieses Absatzes entsprechende Anwendung. Die Beamtin oder der…
Die Ausbildung und Prüfung der vor der Verkündung dieser Verordnung eingestellten Anwärterinnen und Anwärter und der zur Ausbildung zugelassenen Beschäftigten…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Ausbildung und…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungsverordnung höherer Archivdienst vom 1. Juni 2010 (GV. NRW. S.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.