§ 16 Abs. 1 VAP 2.1 UK NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Die Bachelorprüfung besteht aus den Prüfungsleistungen während des Studiums und der Bachelorarbeit.
§ 12 Abs. 1 VAP2.1 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Bachelor) des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Bachelorprüfung besteht aus den Studienleistungen während des Studiums und der Bachelorarbeit einschließlich eines Kolloquiums.
§ 10 Abs. 1 VAPPol II Bachelor NRWVerordnung über die Ausbildung und die II. Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Bachelorprüfung besteht aus:
§ 30 Abs. 1 GntDBwVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
In den Modulen 2 bis 19 und in den Praxismodulen ist jeweils eine Modulprüfung abzulegen.
§ 20 GntDSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus