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Modulprüfungen sind studienbegleitende Prüfungen über bis zu drei Module.
Mindestens drei Module sind mit einer Klausur abzuschließen. In jedem Studiengang muss mindestens eine Klausur einen rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt und die Form einer juristischen Fallbearbeitung aufweisen. Mindestens ein Modul muss mit einer mündlichen Prüfung und ein weiteres Modul mit einer Seminarleistung oder Hausarbeit abschließen. Die Kombination verschiedener Prüfungsformen ist zulässig. Näheres zu Anforderungen, Umfang sowie Art und Weise der Durchführung von Modulprüfungen ist in den Studien- und Prüfungsordnungen zu regeln.
Die Art der zu erbringenden Prüfungsleistung ist vor Beginn des Moduls zu bestimmen. Die Studierenden sind spätestens in der ersten Studienwoche im jeweiligen Semester oder Studienabschnitt von der Prüfungsbehörde über die Art der zu erbringenden Prüfungsleistung sowie die Termine für die Modulprüfungen zu informieren.
Modulprüfungen werden insbesondere durchgeführt in Form von Eine Modulprüfung kann aus mehreren Prüfungsteilen bestehen. Die zulässigen Prüfungsformen sind im…
Die Prüfungen der Module 1.1 bis 2.4 und 4.1 bis 25 der Anlagen 1, 2 sowie 4 bis 25 können schriftlich, mündlich, praktisch oder als Facharbeit in Verbindung…
Die Modulprüfungen sollen innerhalb desjenigen Trimesters abgenommen werden, in dem das Modul absolviert wird. Trimesterübergreifende Prüfungen sind zulässig.…
Jedes Modul der Weiterbildung nach § 6 Absatz 2 schließt mit einer Modulprüfung ab. Die Modulprüfungen dienen der Leistungsüberprüfung im Rahmen der…
Die Prüfung ist zu erbringen in den Modulen nach Anlage 1 und im Falle des § 54 Abs. 2 Nr. 1 in den Modulen nach Anlage 9, im Falle des § 54 Abs. 2 Nr. 2 in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.