§ 1 AWPädFortbV
Zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 12 durchführen.
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, um die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
Bildungsprozesse in der Berufsausbildung sowie betrieblichen Weiterbildung ganzheitlich planen und durchführen, dabei insbesondere:
Ausbildungsordnungen umsetzen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen planen,
Auszubildende gewinnen, auswählen und beraten, Beschäftigte in Bildungs- und Lernfragen beraten,
Bildungsmaßnahmen organisatorisch und pädagogisch unter Mitwirkung Anderer realisieren,
Auszubildende und Beschäftigte lernbegleiten sowie individuell fördern,
Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung berufspädagogisch begleiten,
die Qualität der Lehr- und Lernprozesse sichern und optimieren.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin.