AWPädFortbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 16 AWPädFortbVInkrafttretenVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin § 15Anlage 1 Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft.