§ 1 Nr. 1 Buchst. b NRW-29992Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung – BauPAVO NRW)*)
Leichtflüssigkeitsabscheider für Benzin und Öl,
Art. 20 Abs. 1 Buchst. t 32017R1151Die Nummern 3.2.12.2.5 bis 3.2.12.2.5.6 werden wie folgt geändert: „3.2.12.2.5. Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen (nur bei Benzin- und…
§ 45 Abs. 1a StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Für den Einbau von Kraftstoffbehältern in Kraftfahrzeugen, ausgenommen solche nach § 30a Absatz 3, sind die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten…
§ 1 Nr. 1 Buchst. b WasBauPVVerordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Landesbauordnung (WasBauPV)1) Vom 11. März 2022*)
Leichtflüssigkeitsabscheider für Benzin und Öl,
Art. 5 Abs. 4 32014R0136(4) Die einzige sauerstoffhaltige Kraftstoffkomponente, die dem Bezugskraftstoff absichtlich zugesetzt werden darf, ist Ethanol, das den technischen Daten von…