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Der Freistaat Sachsen gewährt freien Trägern von Berufsfachschulen und Fachschulen pauschalierte zweckgebundene Zuweisungen mit dem Ziel, den Erwerb von Berufsqualifikationen nach den Absätzen 2 und 3 durch Schulgeldfreiheit zu fördern.
Gefördert wird die Ausbildung an Ersatzschulen, die als Berufsfachschulen geführt werden, in Bildungsgängen, die zu folgenden Berufsabschlüssen führen:
Diätassistentin oder Diätassistent,
Ergotherapeutin oder Ergotherapeut,
Logopädin oder Logopäde,
Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent,
Orthoptistin oder Orthoptist,
Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister,
Physiotherapeutin oder Physiotherapeut,
Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Pharmazeutisch-technischer Assistent,
Podologin oder Podologe.
Gefördert wird auch die Ausbildung an Ersatzschulen, die als Fachschulen geführt werden, in den Bildungsgängen im Fachbereich Sozialwesen.
medizinische und technische Fachexpertise für die durchzuführenden Maßnahmen,
Die Ausbildung an Berufsfachschulen für Operationstechnische Assistenz dient der Vorbereitung auf die staatliche Prüfung gemäß § 21 des Anästhesietechnische-…
für die Berufsfachschule für medizinisch-technische Assistenz mit der Ausbildung
Fachkräfte mit einer Qualifikation im Bereich integrative Lerntherapie.
Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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