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Prüferinnen und Prüfer im Modellstudiengang sollen Personen sein, die zuvor vom Staatlichen Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen nach den Bestimmungen des Lehrerausbildungsgesetzes und der Lehramtsprüfungsordnung als Prüferinnen und Prüfer bestellt worden sind.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums und des Staatlichen Prüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen, Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht sowie bei den jeweiligen Religionslehren der Kirchen können an den mündlichen Prüfungen teilnehmen, sofern die Prüfungsordnungen dies vorsehen.
Prüfungsleistungen in schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, mit denen ein Studiengang abgeschlossen wird, und in Wiederholungsprüfungen, bei deren…
Die Teilnahme weiterer Personen mit dienstlichem Interesse an der Prüfung kann das Prüfungsamt oder das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses zulassen.…
An der mündlichen Prüfung beteiligen sich alle Prüferinnen und Prüfer. Sie wird in vier Teilen von jeweils einer Prüferin oder einem Prüfer abgenommen.
Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft oder eine Vertretung sowie zwei Personen als Vertretung der für die Berufsbildung zuständigen Stelle können als…
An der mündlichen Prüfung beteiligen sich alle Prüferinnen und Prüfer. Sie wird in vier Teilen von jeweils einer Prüferin oder einem Prüfer abgenommen.
Für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung werden in das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen Prüferinnen, Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.