§ 42a SächsStrGSächsisches Straßengesetz
Sind die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ungeklärt, so hat die Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, in den Fällen, in…
§ 101b SächsWGSächsisches Wassergesetz
Sind die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ungeklärt, so hat die Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, in den Fällen, in…
Art. 5 Nr. 10 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
§ 42a Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Sind die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ungeklärt, so hat die Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde, in der das…
§ 11b Abs. 1 VermGGesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Ist der Eigentümer eines ehemals staatlich verwalteten Vermögenswertes oder sein Aufenthalt nicht festzustellen und besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des…
§ 207 Nr. 4 BauGBBaugesetzbuch
für Gesamthandseigentümer oder Eigentümer nach Bruchteilen sowie für mehrere Inhaber eines sonstigen Rechts an einem Grundstück oder an einem das Grundstück…