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Im fachtheoretischen Teil ist in folgenden Fächern zu prüfen:
Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen,
Bädertechnik,
Bäderbetrieb,
Schwimm- und Rettungslehre,
Gesundheitslehre.
Im Prüfungsfach „Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse zur Lösung praxisbezogener Aufgabenstellungen anwenden kann. Er/Sie soll insbesondere deutlich machen, dass er/sie die Zusammenhänge von abhängigen Größen richtig einschätzen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden:
Grundkenntnisse über:
Zahlensysteme und deren Aufbau,
Einheitensystem und Maßeinheiten,
Eigenschaften und Verhalten fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe,
Energieformen, Energieumwandlung und Energieträger,
Zusammenhänge von elektrischem Strom, Spannung und Widerstand,
chemische Elemente und Verbindungen, chemische und biologische Zustände und Reaktionen im Wasser;
Rechnen mit Größen-, Zahlenwert- und Einheitengleichungen;
Im Prüfungsfach „Bädertechnik“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie über technische Kenntnisse verfügt, Zusammenhänge im Betrieb sowie Störungen erkennen und beurteilen und Maßnahmen zur Behebung einleiten kann. In diesem Rahmen können geprüft werden:
Schwimmbeckenwasseraufbereitung:
Verfahren zur Schwimmbeckenwasseraufbereitung,
Schwimmbeckenwasserdesinfektion,
Bemessung von Wasseraufbereitungsanlagen,
Chemie der Wasseraufbereitung,
Analyseverfahren zur Kontrolle der Wasserqualität,
Anlagen und Geräte zur Förderung und Dosierung,
Chemikalien zur Wasseraufbereitung;
Heizungsanlagen und Systeme:
Unterscheidung der verschiedenen Systeme,
Energiearten;
Lüftungsanlagen:
Lüftungssysteme,
Klimaanlagen;
Wasserversorgung:
Im Prüfungsfach „Bäderbetrieb“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie den Badebetrieb durch situationsgerechtes Verhalten steuern, Besucher/Besucherinnen durch entsprechende Maßnahmen ansprechen, gewinnen und halten kann. In diesem Rahmen können geprüft werden:
Gesprächsführung:
Techniken und Methoden der Gesprächsführung, Motivation,
Methoden der Konfliktlösung;
Im Prüfungsfach „Schwimm- und Rettungslehre“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, die Fachkraft anzuleiten, dass diese Schwimmunterricht und Schwimmtraining planen und durchführen kann sowie die Theorie des Rettungsschwimmens beherrscht. In diesem Rahmen können geprüft werden:
Schwimmunterricht und Trainingslehre:
Methodik und Didaktik des Schwimmunterrichts,
Trainingsaufbau, -wirkung und -ziele,
physiologische Wirkung des Trainings,
zielgerichtete Ernährung,
Wettkampfbestimmungen,
Bedingungen für Schwimmprüfungen;
Im Prüfungsfach „Gesundheitslehre“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die Zusammenhänge zwischen der Funktion des Körpers und der Wirkung des Wassers beurteilen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden:
anatomische Grundkenntnisse:
Gewebe,
Kreisläufe (Blut, Lymphe),
Verdauung,
Bewegungsapparat;
In den in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Prüfungsfächern ist schriftlich zu prüfen. Die schriftliche Prüfung soll nicht länger als acht Stunden dauern; sie besteht je Prüfungsfach aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit. Die Mindestzeiten betragen in den Prüfungsfächern: 1. Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen 1 Stunde, 2. Bädertechnik 1,5 Stunden, 3. Bäderbetrieb 1,5 Stunden, 4. Schwimm- und Rettungslehre 1 Stunde, 5. Gesundheitslehre 1 Stunde.
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung ist. Die Ergänzungsprüfung soll je Prüfungsfach und Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerin nicht länger als 10 Minuten dauern. Ihr Ergebnis geht in die Bewertung der jeweiligen schriftlichen Prüfungsleistungen ein.