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Im allgemeinen Teil ist in folgenden Fächern zu prüfen:
Grundlagen für kostenbewusstes Handeln,
Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln,
Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb.
Im Prüfungsfach „Grundlagen für kostenbewusstes Handeln“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie volks- und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse besitzt und wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und beurteilen kann. Darüber hinaus soll er/sie insbesondere nachweisen, dass er/sie organisatorische Erfordernisse des Betriebes, auch in ihrer Bedeutung als Kostenfaktoren, beurteilen und notwendige Organisationstechniken anhand von Beispielen aus der Praxis anwenden kann. In diesem Rahmen können geprüft werden:
aus der Volkswirtschaftslehre:
Produktionsformen,
Grundkenntnisse des Haushalts- und Kassenwesens,
Wirtschaftssysteme,
Betriebsabrechnung,
Unternehmens-, Organisations- und Verwaltungsformen und ihre Zusammenschlüsse,
Akten- und Karteiführung,
Anfertigen von Berichten und Statistiken;
Organisationen und Verbände der Wirtschaft,
Verwaltungswirtschaftslehre:
Im Prüfungsfach „Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin rechtliche Grundkenntnisse nachweisen. Er/Sie soll insbesondere anhand von betriebsbezogenen und praxisnahen Fällen nachweisen, dass er/sie die Bedeutung der Rechtsvorschriften für seinen/ihren Funktionsbereich erkennen und beurteilen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden:
Grundgesetz:
Grundrechte,
Gesetzgebungsverfahren;
Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung;
aus dem Arbeits- und Sozialrecht:
Arbeitsvertrag,
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht,
Tarifvertrag,
Sozialversicherung,
Jugendarbeitsschutzgesetz;
Bürgerliches Gesetzbuch:
Allgemeiner Teil,
Recht der Schuldverhältnisse,
Sachenrecht;
Im Prüfungsfach „Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie über soziologische Grundkenntnisse verfügt und soziologische Zusammenhänge im Betrieb erkennen und beurteilen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden:
Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen:
Entwicklungsprozess des/der Einzelnen,
Gruppenverhalten;
Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten:
Die Prüfung in den in Absatz 1 genannten Prüfungsfächern ist schriftlich und in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Prüfungsfach auch mündlich durchzuführen.
Die schriftliche Prüfung soll nicht länger als sechs Stunden dauern. Sie besteht je Prüfungsfach aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit. Die Mindestzeiten betragen in den Prüfungsfächern: 1. Grundlagen für kostenbewusstes Handeln 1,5 Stunden, 2. Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln 2 Stunden, 3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb 1,5 Stunden.
In der mündlichen Prüfung im Prüfungsfach „Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, bestimmte berufstypische Situationen zu erkennen, ihre Ursachen zu klären und sachgerechte Lösungsvorschläge zu machen. Es ist von einer praxisbezogenen, betrieblichen Situationsaufgabe auszugehen. Die Prüfung soll je Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerin nicht länger als 30 Minuten dauern.
Die schriftliche Prüfung ist in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Prüfungsfächern auf Antrag des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung ist. Die Ergänzungsprüfung soll je Prüfungsfach und Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerin nicht länger als 10 Minuten dauern. Ihr Ergebnis geht in die Bewertung der jeweiligen schriftlichen Prüfungsleistung ein.