Anlage 2 BäderMeistPrV
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2208 - 2209)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
Datum des Bestehens der Prüfung,
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
Benennung, Bewertung und Note der Prüfungsteile nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3,
Benennung, Bewertung und Note der Prüfungsfächer nach § 8 Absatz 3,
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
die Gesamtnote in Worten,
Befreiungen nach § 7,
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 3.