§ 8 Abs. 2 BäderMeistPrV SLVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe Vom 3. Februar 2000
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse,…
§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BäderMeistPrV SLVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe Vom 3. Februar 2000
Angaben über die in § 8 genannten Zulassungsvoraussetzungen; im Falle der Beantragung der Zulassung nach § 8 Abs. 2 zusätzliche Qualifikations- und…
§ 9 Abs. 2 BäderFAugPrV SL 1998Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe Vom 25. Juni 1998
Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er/sie mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf…
§ 2 Abs. 6 HotelMeistPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin
Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise…
§ 3 Abs. 5 AbwasserMeistPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin
Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von…