BahnG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Gesetz über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs
Die Bundesregierung erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.